Hier findet Ihr aktuelle Unterlagen, Konzepte, Broschüren, Flyer und einen Podcast zum Download bereit, die alle was mit dem Radverkehr zu tun haben.


 

Weitere Anwohnerparkzonen?

Die Verwaltung plant die Ausweisung weiterer Anwohnerparkzonen. Die waren jahrelang sehr erwünscht – bevorzugt sie doch die Anwohner, weil nur die die entsprechenden Bereiche zum Parken nutzen dürfen. Das änderte sich mit der sehr moderaten Erhöhung der Gebühren von 30,70 Euro auf 120 Euro im Jahr.

Das sind 10 Euro im Monat für das Recht, sein privates Eigentum auf öffentlichen Flächen abzustellen, die eigentlich allen Schwerinern gehören und für die auch eine andere Verwendung wünschenswert wäre.

Besonders erstaunlich ist aber die Forderung der Personal- und Richterräte vom Landgericht Schwerin nach weiterhin kostenlosen Parkplätzen an ihrem Arbeitsplatz. Das wirkt ziemlich aus der Zeit gefallen! Mindestens genauso erstaunlich ist aber, dass sie sich in elf Seiten rechtlicher Begründung auf eine überholte Gesetzeslage beziehen.

Dazu haben wir vom Radentscheid eine Stellungnahme formuliert und die Richterräte zu Engagement an anderer Stelle aufgefordert. Alle weiteren Dokumente dazu finden sich hier.

Mecklenburgstraße wird Fahrradstraße!

Bereits 2019 fasste die Stadtvertretung den Beschluss, in der Mecklenburgstraße die Einrichtung einer Fahrradstraße zu prüfen. Das Radverkehrskonzept 2030 für Schwerin hat ebenfalls hier eine Fahrradstraße empfohlen. Dazu hat die Verkehrsplanung eine Beschlussvorlage eingereicht, die nach langer Diskussion Ende 2023 entschieden wurde.

Die Variante 1 heißt Optimierte Fahrradstraße und sieht den Wegfall von ca. der Hälfte der derzeit ca. 150 Kfz-Stellplätze vor. Im südlichen Teil gibt es nur noch stadtauswärts Kfz-Stellplätze. Stattdessen soll es Platz geben für abschließbare Fahrradboxen. Es wird nur ein Baum gefällt und zusätzlich Fläche entsiegelt.

Da für Variante 2 acht Bäume gefällt würden, haben wir in den zuständigen Ausschüssen gefordert, dass vor einer Entscheidung die Förderfähigkeit beider Varianten geprüft wird. Diese Prüfung liegt jetzt aus dem Ministerium vor und sie ist eindeutig: Förderfähig ist nur die „Optimierte Fahrradstraße“. Diese sieht eine echte Verbesserung für Radfahrer vor und hält trotzdem ausreichend Parkplätze für die Anwohner bereit.

Durchgesetzt hat sich Variante 1. Damit kann Schwerin endlich ein Zeichen setzen für nachhaltige Mobilität in der Innenstadt. Da 2024 die Feiern zur Deutschen Einheit in Schwerin stattfinden, wird der Baubeginn erst 2025 sein. Schade, denn eine Baustelle ist doch auch immer ein gutes Zeichen!

Regelwerk E Klima 2022 der FGSV

Städte, Gemeinden und Landkreise haben seit 2022 spürbar mehr Spielraum, um den Öffentlichen Nahverkehr, Fuß- und Radverkehr zu bevorzugen. Möglich macht dies das technische Regelwerk „E Klima 2022 – Empfehlungen zur Erreichung von Klimaschutzzielen“. Sämtliche verkehrliche Maßnahmen sollen demnach so gewählt werden, dass sie einen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leisten. Was Kommunen und Planungsbüros jetzt wissen müssen, haben die Arbeitsgemeinschaften fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen (AGFK) in Deutschland in dieser Publikation zusammengefasst. Das komplette Regelwerk der FGSV ist hier abrufbar.

Parkraumkonzept der Stadt Schwerin

Viele Städte ersticken im Verkehr. Insbesondere der Platzbedarf für parkende Autos wird zu einem zunehmenden Ärgernis. Die Zulassungszahlen für private Kfz steigen, die Fahrzeuge werden immer größer. Dazu kommt, dass statistisch gesehen ein Auto weniger als eine Stunde am Tag fährt, mehr als 23 Stunden steht es geparkt im Weg.

Parkraumbewirtschaftung ist ein bewährtes Instrument, um das knappe und wertvolle Gut des öffentlichen Raumes gerecht zu verteilen. Grundsätzlich muss jede Kommune bestrebt sein, ihr Angebot an Parkplätzen und die Preise so zu gestalten, dass Stellplätze am Straßenrand teurer sind als in Parkhäusern und Garagen. Kommunen sind keineswegs verpflichtet, Anwohnern das Parken vor ihrer Wohnung zu ermöglichen.

Autofahrer sehen es oft als ihr Grundrecht an, kostenlos vor der eigenen Haustür parken zu können. Niemand zahlt gern für etwas, das bisher kostenlos war. Aber die Herstellungskosten für einen Stellplatz am Straßenrand liegen bei ca. 1.500 bis 2.000 Euro (BBSR 2015). Dazu kommen die jährlichen Unterhaltungskosten von ca. 200 Euro.

Aus verkehrspolitischer Sicht scheint in dichtbebauten Innenstädten ein Preis von 365 Euro pro Jahr (1 Euro pro Tag) vertretbar zu sein. Gemessen am Marktwert der Fläche ist dieser Preis gering und dennoch hoch genug, um zum Nachdenken anzuregen, ob sich das sporadisch genutzte Auto noch rechnet. Das Parkraum-Konzept ruht seit 2020 in der Schublade. Es wird Zeit, die Vorschläge daraus endlich umzusetzen!

Radsam-Kampagne der TU Erfurt

Der kürzeste Weg durch die Innenstadt führt häufig durch die Fußgängerzone. Für den Umweg‐sensiblen Radverkehr stellen Fußgängerzonen ebenfalls attraktive Routen dar. Radfahrer können jedoch für Fußgänger eine Belästigung oder eine Gefahr darstellen und die Aufenthaltsqualität der Fußgänger erheblich beeinträchtigen.

Kommunen stehen damit vor der Frage, Fußgängerzonen für den Radverkehr freizugeben oder dies zum Schutz des Fußverkehrs abzulehnen. Viele Kommunen wollen den Bedürfnissen beider Verkehrsarten gerecht werden – wobei diese Frage oftmals einen starken öffentlichen Diskurs auslöst.

Es existierten nur wenige fachliche Grundlagen zum Thema „Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr“. Das Projekt der TU Erfurt hat in insgesamt elf Kommunen mit sehr unterschiedlicher Größe die ganztägige Öffnung von Fußgängerzonen wissenschaftlich begleitet. Zudem wurden zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen in einer Fußgängerzone der FUSS e.V., der ADFC Thüringen e.V. sowie der BSVT e.V. einbezogen.

Es stellte sich u.a. die Frage, ob es Einsatzgrenzen für den Radverkehr in Fußgängerzonen bezüglich Platzangebot, Gestaltung sowie der Stärke des Fuß‐ und Radverkehrs gibt. Damit einher ging auch die Frage, wie Fußgängerzonen optimal für eine Mitnutzung durch den Radverkehr gestaltet sein müssten oder welche räumlichen Bedingungen eher hinderlich für eine Mitnutzung durch den Radverkehr sind.

Weiterhin stellte sich die Frage, ob eine Freigabe für den Radverkehr positiv durch eine Informations‐Kampagne beeinflusst werden kann. Die Begleitung des Projekts durch eine solche öffentlichkeitswirksame Imagekampagne ließ die Zufriedenheit sowohl der Radfahrer als auch der Fußgänger ansteigen. Die Kampagne RADSAM – achtsam mit dem Rad fahr´n! wurde im Projektverlauf entwickelt und erfolgreich angewendet. Sie steht Kommunen zur freien Verfügung.

Broschüre des Bundesverkehrsministeriums

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Begleitbroschüre zum Radwege-Förderprogramm „Stadt und Land“ herausgegeben. Die Broschüre heißt „Einladende Radverkehrsnetze“ und wendet sich an kommunale Entscheidungsträger und an die Planer:innen neuer Radwege. Sie liest sich erstaunlich ähnlich wie die Forderungen der Radentscheide in Deutschland.

Zitat Verkehrsminister Wissing: „Die Broschüre arbeitet mit der Idee der elfjährigen Laura. Laura steht dabei sinnbildlich für die vielen Menschen aller Altersgruppen in Deutschland, die sich erst dann für das Radfahren entscheiden, wenn sie sich dabei auch sicher fühlen. Die Berücksichtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Planung ist eine der wichtigsten Stellschrauben, um den Radverkehrsanteil am Mobilitätsmix signifikant zu erhöhen.“

Das ist unbedingt lesenswert – nur  fehlt leider immer noch die Umsetzung der vielen guten Ideen!

15 Irrtümer übers Radfahren

Teste Dein Wissen über die Regeln, die Radfahrer und Autofahrer kennen sollten. Damit können wir uns im Straßenverkehr viel besser verstehen. Helfen kann immer der § 1 der StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme.

Man müsste mal …

… etwas für ein lebenswertes Schwerin tun! Ein paar Ehrenamtliche haben Anfang 2020 den Schweriner Radentscheid ins Leben gerufen. Diese Bewegung für gute und sichere Radwege gibt es jetzt schon in mehr

als 50 Städten deutschlandweit. Der Radentscheid Schwerin ist ein im Juni 2021 erfolgreich abgeschlossenes Bürgerbegehren. Was bis Februar 2021 erreicht wurde, ist hier zu hören.

Man müsste mal … ist ein Podcast für Sichselbst- und Weltverbesserer und solche, die es werden möchten. Für diejenigen, die nicht bei „man müsste mal“ stehenbleiben, sondern da erst anfangen. Die davon hören möchten, welche Arten des freiwilligen Engagements es gibt.
Claus Oellerking und Andreas Lußky erzählen hauptsächlich von Beispielen in und um Schwerin. Sie möchten von ihren Gästen erfahren und selbst erzählen, was jede:r von uns ohne allzu großen Aufwand selbst tun kann, um die Welt ein kleines bisschen besser zu machen.

Nebenanlagenunterhaltungskonzept

Dieses Konzept der SDS (Stadtwirtschaftliche Dienste Schwerin) gilt für die Jahre 2021-2024 und hat die Erhaltung eines möglichst verkehrssicheren Zustandes der Nebenanlagen zum Ziel. Nebenanlagen sind alle öffentlichen, fußläufigen Befestigungen in Schwerin wie:

  • Geh- und Radwege
  • Trenn-, Seiten-, Rand-, und Sicherheitsstreifen
  • Plätze
  • Straßenbegleitgrün und Entwässerungseinrichtungen

Fahrradklimatest Schwerin 2022

Alle zwei Jahre untersucht der ADFC die Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden mit einer Online-Befragung. Das aktuelle Ergebnis bescheinigt Schwerin erneut ein

„ausreichendes Fahrradklima“ (Schulnote 4,1). Damit hat sich die Bewertung zum dritten Mal in Folge verschlechtert. Hier die detaillierten Ergebnisse des Fahrradklima-Tests.

Mobilität in Deutschland 2017

Mobilität in Deutschland (MiD) ist eine bundesweite Befragung von Haushalten zu ihrem alltäglichen Verkehrsverhalten im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie wurde bereits in den Jahren 2002, 2008 und 2017 erhoben. Die Ergebnisse der aktuellen Studie stehen ab Ende 2024 zur Verfügung.

Die Studie bietet damit aktuelle Daten zu wichtigen Einflussgrößen der Mobilität und bildet die Basis für Verkehrsmodelle. Die Ergebnisse der Studie sind sowohl für die Verkehrsplanung und die Forschung von Bedeutung als auch für konkrete politische Entscheidungen. Die Auswahl der 185.000 befragten Haushalte bundesweit erfolgte nach dem Zufallsprinzip.